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MELDEN SIE IHRE FESTIVALBEITRÄGE ONLINE AN

Damit Ihre Beiträge beste Chancen im Wettbewerb hat, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Anmeldeformulars:

 Ich reiche meine Festival-Beiträge ein ...

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular für Ihre Festival-Beiträge sehr sorgfältig aus. Nach Abgabe des Formulars sind Änderungen nicht mehr möglich.

Bevor Sie das Formular ausfüllen, lesen Sie bitte die Teilnahme-Bedingungen sorgfältig durch.

Füllen Sie das Formular bitte nur in Deutsch oder Englisch aus.

Es ist besonders wichtig, dass Sie die genaue Zielgruppe, für die das Programm produziert wurde, benennen. Die Jury wird der Frage besondere Aufmerksamkeit widmen, ob die zu kommunizierende Botschaft zielgruppenadäquat umgesetzt wurde und das Programm seinen Zweck erfüllt - neben der Qualität der künstlerischen und technischen Umsetzung.

Bei Mehrfach-Anmeldung des selben Beitrages für unterschiedliche Kategorien füllen Sie bitte das Anmeldeformular für jede Kategorie aus, senden Sie jeweils ein Medium des Beitrags für jede Kategorie und begleichen Sie bitte die Anmeldegebühr für jede angemeldete Kategorie.

Online Advertising, Online Videoclips und Websites sind online-Kategorien und haben ein anderes Anmeldeformular. Deshalb können Sie diese online-Kategorien nicht gemeinsam mit den übrigen Kategorien auf dem selben Formular anmelden.

Versenden Sie das Formular online. Drucken Sie das Formular anschließend aus, unterschreiben Sie es und senden es per Fax an 49 (40) 43 50 09, um die Anmeldung zu bestätigen.

Nachdem Sie das Formular versandt haben, finden Sie Ihre Rechnung mit allen notwenigen Angaben zur Bezahlung einige Minuten später in Ihrem eMail Briefkasten.

Alle Gebühren zusätzlich gesetzlicher MwSt.
Die Mehrwertsteuer muss von allen Teilnehmern entrichtet werden: Das deutsche Finanzamt betrachtet das WorldMediaFestival als "Dienstleistung". Der Ort der Dienstleistung ist in Deutschland und deshalb muss das deutsche Steuerrecht angewendet werden. Anders ist es, wenn das WorldMediaFestival Waren wie nachbestellte Auszeichnungen, Urkunden etc verkauft - dann kann die Mehrwertsteuer für Besteller ausserhalb Deutschlands entfallen.